Heimatverein der Gemeinde Nordkirchen e.V.

 

Benutzungsordnung für das Heimathaus in Capelle, Kirchstraße 3

Stand: 01.11.2005

  1. Das Heimathaus (ehemals Gaststätte Steffens) in Capelle, Kirchstraße 3 von 1822, ist zur Erhaltung alten Kulturgutes mit Hilfe der Gemeinde Nordkirchen, der Bezirksregierung in Münster, des „Amtes für Agrarordnung“ in Coesfeld, der „NRW-Stiftung“ aus Düsseldorf  sowie durch viele Spenden in den Jahren 2004/2005 renoviert worden. Es soll zur Förderung von Kunst, Kultur, Bildung sowie der Pflege des Heimatgedankens zur Verfügung stehen und ist Eigentum des „Heimatvereins der Gemeinde Nordkirchen e.V.“.
  2. Das Heimathaus  steht allen Vereinen, Verbänden, Institutionen und Bürgern der Gemeinde Nordkirchen grundsätzlich zur Benutzung offen. Eine Anmietung durch auswärtige Personen, Vereine, Verbände und Institutionen ist auch möglich. Veranstaltungen jedweder Art dürfen nur maximal bis 22:00 Uhr stattfinden. Parkmöglichkeiten bestehen u.a. an der Westseite des Heimathauses (Alten Hamm) und auf den ausgeschilderten öffentlichen Parkplätzen auf dem Kirchplatz.

3.       Die Erstellung der Belegungspläne erfolgt durch die Geschäftsführerin des Heimatvereins, zur Zeit Barbara Thygs, Bahnhofstraße 2 in Capelle, Tel. 02596 / 701. Die darin festgelegten Belegungszeiten sind zu beachten. Die Belegungspläne werden bei Bedarf entsprechend fortgeschrieben. Die Belegungspläne sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung werden im Heimathaus ausgehängt.

  1. Die Benutzer sind verpflichtet, Störungen und Lärmbeeinträchtigungen der Nachbarn zu vermeiden und die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Teilnehmerzahl ist bei Veranstaltungen auf 100 Personen begrenzt. Bei Veranstaltungen mit Musik ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Tanzveranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eine Außnahme bildet allerdings die Volkstanzgruppe des Heimatvereins. Sie darf die Räumlichkeiten für ihre Übungsabende nutzen.  
  2. Der Heimatverein stellt für die Nutzung des Heimathauses eine Gebührenordnung auf. In der Benutzungsgebühr sind die Kosten für die Heizung, Wasserverbrauch, Strom sowie Abwassergebühren enthalten. Für die Müllentsorgung ist der Veranstalter selbst zuständig. Die Kosten für die Endreinigung sind in der Benutzungsgebühr nicht enthalten. Nach der Veranstaltung, spätestens aber bis 11:00 Uhr des folgenden Tages, sind vom Benutzer die überlassenen Räume einschließlich Küchengeräte, Geschirr, Besteck usw. in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand - wie vorher übernommen - dem Hausverwalter zu übergeben; das gilt sinngemäß auch für die Außenanlagen. Falls die Reinigung nicht bis 11:00 Uhr des auf die Nutzung folgenden Tages vorgenommen worden ist, ist der Heimatverein berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Nutzers zu veranlassen.
  3. Alle Vereinbarungen zwischen dem Heimatverein und einem Benutzer bedürfen der Schriftform. Anfallende GEMA-Gebühren sind vom Benutzer direkt zu entrichten. Bei einer Nutzung des Heimathauses für Veranstaltungen des Heimatvereins Nordkirchen e.V., z.B. die Vereinsarbeit, Vereinsfeste, Generalversammlungen, Vorstandssitzungen, Treffen der Arbeitskreise, Gruppenabende, Proben o.ä. wird eine Benutzungsgebühr nicht erhoben. Auch bei Besuch von anderen Heimatvereinen wird auf die Benutzungsgebühr verzichtet. Für alle anderen Veranstaltungen gilt die Benutzungsgebühr. Bei Veranstaltungen auf dem Kirchplatz (z.B. Weihnachtskonzert, Pfarrfamilienfeste usw.) kann auf Wunsch die Toilettenanlagen des Heimathauses gegen eine entsprechende Gebühr zur Verfügung gestellt werden.
  4. Zu den privaten Nutzungen gehören beispielweise Geburtstagsfeiern, Empfänge, Kaffeetrinken, Sektempfang nach Hochzeiten usw. Die Mitglieder des Heimatvereins haben vor anderen Interessenten den Vorrang. Der Heimatverein empfiehlt bei großen Veranstaltungen (Geburtstage usw.) mit einer Bewirtung hierfür Geschäftsleute aus der Gemeinde Nordkirchen zu beauftragen. Für kleine Veranstaltungen/Besuche liegt die Bewirtung in den Händen des Heimatvereins. Der Verzehr mitgebrachter Lebensmittel ist in diesem Fall im Heimathaus grundsätzlich untersagt. Die Preise für Speisen und Getränke sind auf einer Preisliste gesondert aufgeführt. In den Räumen mit Holzfußböden (Saal u. kl. Versammlungsraum) ist das Bierzapfen nicht erlaubt. Ebenso darf der Kamin nur mit Genehmigung des Heimatvereins und unter fachlicher Anleitung benutzt werden.      
  5. Der Benutzer ist verpflichtet, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Jugendschutzgesetz (Alkoholverbot) und das Landesimmissionsgesetz (Nachtruhe) zu achten.
  6. Tische und Stühle können durch den Benutzer nach eigenen Vorstellungen umgeräumt werden. Ansonsten dürfen keinen Veränderungen an den Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen sowie an der zum Haus gehörenden Dekoration vorgenommen werden.
  7. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Für entsprechende Schadensfälle - z.B. Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen - haftet der Benutzer gegenüber dem Heimatverein. Der Benutzer ist verpflichtet, jeden Schaden dem Hausverwalter spätestens bei der Übergabe unaufgefordert zu melden.
  8. Vor und nach der Nutzung werden das Heimathaus  einschließlich Inventar und die Außenanlagen auf Schäden und Vollständigkeit vom Veranstalter/Benutzer und dem Hausverwalter überprüft.
  9. Der Benutzer ist verpflichtet, während des Nutzungszeitraums auf Verlangen jederzeit einem Vorstandsmitglied des Heimatvereins oder einer von diesem autorisierten Person (Hausmeister) Zutritt zu allen Räumlichkeiten des Heimathauses zu gewähren. 
  10. Ein öffentlicher, gewerblicher Wirtschaftsbetrieb (z.B. Werbeveranstaltungen) ist im Heimathaus nicht  erlaubt.

14.   Die Räume werden dem Benutzer in einem funktionsfähigen Zustand übergeben. Unabhängig davon ist der Benutzer verpflichtet, die ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck selbst bzw. durch seinen Beauftragten zu überprüfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden. Erforderlichenfalls ist der Hausverwalter zu informieren.

15.   Der Heimatverein der Gemeinde Nordkirchen e.V. haftet nicht für Schäden, die im Rahmen der Benutzung der überlassenen Räume einschließlich Zugänge, Einrichtungen und Geräte entstehen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Der Benutzer stellt insoweit den Heimatverein von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Verkehrssicherheit (insbesondere Reinigungs- und Streupflicht) der Zuwege obliegt für die Dauer der Veranstaltung dem jeweiligen Benutzer. 

16.   Der Benutzer haftet für alle Schäden, die im Rahmen der Benutzung am Gebäude oder Gebäudeteilen,  an den Einrichtungen und Geräten entstehen, auch soweit derartige Schäden durch Dritte verursacht werden. Geld und sonstige Wertgegenstände dürfen weder während noch nach Schluss der Veranstaltung ohne angemessene Aufsicht im Heimathaus verbleiben.

17.   Bei der Schlüsselübergabe durch den Hausverwalter oder seinem Vertreter ist die Benutzungsgebühr vorab zu entrichten. Außerdem ist eine Kaution von 50,00 € zu hinterlegen. Diese Kaution bekommt der Benutzer nach Abnahme der Räumlichkeiten und Rückgabe der Schlüssel durch den Hausverwalter zurück.

  1. Die Benutzer haben durch ihre Unterschrift unter die Benutzungsordnung zu bestätigen, dass sie auf alle ihre Verpflichtungen, insbesondere zu den Öffnungszeiten und der Lärmbelästigung hingewiesen worden sind, sowie die Benutzungsordnung gelesen haben und dass sie diesen Verpflichtungen nachkommen werden.

19.   Die Überlassung der Räume kann versagt werden, wenn

a)      die geplante Veranstaltung mit dem Zweck des Heimathauses nicht zu vereinbaren ist oder

b)      wiederholt gegen eine Bestimmung der Benutzungs - und Entgeltordnung verstoßen wurde.

  1. Die Benutzungsordnung tritt am 01. November 2005 in Kraft.