Heimatverein der
Gemeinde Nordkirchen e.V.
Benutzungsordnung
für das Heimathaus in Capelle, Kirchstraße 3
Stand: 01.11.2005
- Das Heimathaus
(ehemals Gaststätte Steffens) in Capelle, Kirchstraße 3 von 1822, ist zur Erhaltung
alten Kulturgutes mit Hilfe der Gemeinde Nordkirchen, der Bezirksregierung
in Münster, des „Amtes für Agrarordnung“ in Coesfeld, der „NRW-Stiftung“
aus Düsseldorf sowie durch viele
Spenden in den Jahren 2004/2005 renoviert worden. Es soll zur Förderung
von Kunst, Kultur, Bildung sowie der Pflege des Heimatgedankens zur
Verfügung stehen und ist Eigentum des „Heimatvereins der Gemeinde
Nordkirchen e.V.“.
- Das Heimathaus steht allen Vereinen, Verbänden,
Institutionen und Bürgern der Gemeinde Nordkirchen grundsätzlich zur
Benutzung offen. Eine Anmietung durch auswärtige Personen, Vereine,
Verbände und Institutionen ist auch möglich. Veranstaltungen jedweder Art
dürfen nur maximal bis 22:00 Uhr stattfinden. Parkmöglichkeiten bestehen
u.a. an der Westseite des Heimathauses (Alten Hamm) und auf den
ausgeschilderten öffentlichen Parkplätzen auf dem Kirchplatz.
3.
Die Erstellung der Belegungspläne erfolgt durch die
Geschäftsführerin des Heimatvereins, zur Zeit Barbara Thygs, Bahnhofstraße 2 in
Capelle, Tel. 02596 / 701. Die darin festgelegten Belegungszeiten sind zu
beachten. Die Belegungspläne werden bei Bedarf entsprechend fortgeschrieben.
Die Belegungspläne sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung werden im
Heimathaus ausgehängt.
- Die Benutzer sind
verpflichtet, Störungen und Lärmbeeinträchtigungen der Nachbarn zu
vermeiden und die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die
Teilnehmerzahl ist bei Veranstaltungen auf 100 Personen begrenzt. Bei Veranstaltungen mit Musik
ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Tanzveranstaltungen sind grundsätzlich
nicht gestattet. Eine Außnahme bildet allerdings die Volkstanzgruppe des
Heimatvereins. Sie darf die Räumlichkeiten für ihre Übungsabende
nutzen.
- Der Heimatverein
stellt für die Nutzung des Heimathauses eine Gebührenordnung auf. In der Benutzungsgebühr sind die Kosten für die
Heizung, Wasserverbrauch, Strom sowie Abwassergebühren enthalten. Für die
Müllentsorgung ist der Veranstalter selbst zuständig. Die
Kosten für die Endreinigung sind in der Benutzungsgebühr nicht enthalten.
Nach der Veranstaltung, spätestens aber bis 11:00 Uhr des folgenden Tages,
sind vom Benutzer die überlassenen Räume einschließlich Küchengeräte,
Geschirr, Besteck usw. in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand - wie
vorher übernommen - dem Hausverwalter zu übergeben; das gilt sinngemäß
auch für die Außenanlagen. Falls die Reinigung nicht bis 11:00 Uhr des auf
die Nutzung folgenden Tages vorgenommen worden ist, ist der Heimatverein
berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Nutzers zu veranlassen.
- Alle Vereinbarungen
zwischen dem Heimatverein und einem Benutzer bedürfen der Schriftform.
Anfallende GEMA-Gebühren sind vom Benutzer direkt zu entrichten. Bei einer
Nutzung des Heimathauses für Veranstaltungen des Heimatvereins Nordkirchen
e.V., z.B. die Vereinsarbeit, Vereinsfeste, Generalversammlungen,
Vorstandssitzungen, Treffen der Arbeitskreise, Gruppenabende, Proben o.ä.
wird eine Benutzungsgebühr nicht erhoben. Auch bei Besuch von anderen
Heimatvereinen wird auf die Benutzungsgebühr verzichtet. Für alle anderen
Veranstaltungen gilt die Benutzungsgebühr. Bei Veranstaltungen auf dem
Kirchplatz (z.B. Weihnachtskonzert, Pfarrfamilienfeste usw.) kann auf
Wunsch die Toilettenanlagen des Heimathauses gegen eine entsprechende
Gebühr zur Verfügung gestellt werden.
- Zu den privaten Nutzungen gehören beispielweise
Geburtstagsfeiern, Empfänge, Kaffeetrinken, Sektempfang nach Hochzeiten
usw. Die Mitglieder des Heimatvereins haben vor anderen Interessenten den
Vorrang. Der Heimatverein empfiehlt bei großen Veranstaltungen
(Geburtstage usw.) mit einer Bewirtung hierfür Geschäftsleute aus der
Gemeinde Nordkirchen zu beauftragen. Für kleine Veranstaltungen/Besuche
liegt die Bewirtung in den Händen des Heimatvereins. Der Verzehr
mitgebrachter Lebensmittel ist in diesem Fall im Heimathaus grundsätzlich
untersagt. Die Preise für Speisen und Getränke sind auf einer Preisliste
gesondert aufgeführt. In den Räumen mit Holzfußböden (Saal u. kl.
Versammlungsraum) ist das Bierzapfen nicht erlaubt. Ebenso darf der Kamin
nur mit Genehmigung des Heimatvereins und unter fachlicher Anleitung
benutzt werden.
- Der Benutzer ist
verpflichtet, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere Jugendschutzgesetz (Alkoholverbot) und das
Landesimmissionsgesetz (Nachtruhe) zu achten.
- Tische und Stühle
können durch den Benutzer nach eigenen Vorstellungen umgeräumt werden.
Ansonsten dürfen keinen Veränderungen an den Ausstattungs- und
Einrichtungsgegenständen sowie an der zum Haus gehörenden Dekoration
vorgenommen werden.
- Die
Einrichtungsgegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Für
entsprechende Schadensfälle - z.B. Zerstörung, Beschädigung und
Abhandenkommen - haftet der Benutzer gegenüber dem Heimatverein. Der
Benutzer ist verpflichtet, jeden Schaden dem Hausverwalter spätestens bei
der Übergabe unaufgefordert zu melden.
- Vor und nach der
Nutzung werden das Heimathaus
einschließlich Inventar und die Außenanlagen auf Schäden und
Vollständigkeit vom Veranstalter/Benutzer und dem Hausverwalter überprüft.
- Der Benutzer ist
verpflichtet, während des Nutzungszeitraums auf Verlangen jederzeit einem
Vorstandsmitglied des Heimatvereins oder einer von diesem autorisierten
Person (Hausmeister) Zutritt zu allen Räumlichkeiten des Heimathauses zu
gewähren.
- Ein öffentlicher,
gewerblicher Wirtschaftsbetrieb (z.B. Werbeveranstaltungen) ist im
Heimathaus nicht erlaubt.
14.
Die Räume werden dem Benutzer in einem funktionsfähigen
Zustand übergeben. Unabhängig davon ist der Benutzer verpflichtet, die
ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck selbst bzw. durch seinen
Beauftragten zu überprüfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder
Anlagen nicht benutzt werden. Erforderlichenfalls ist der Hausverwalter zu
informieren.
15.
Der Heimatverein der Gemeinde Nordkirchen e.V. haftet nicht
für Schäden, die im Rahmen der Benutzung der überlassenen Räume einschließlich
Zugänge, Einrichtungen und Geräte entstehen, soweit sie nicht auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Der Benutzer
stellt insoweit den Heimatverein von allen Ansprüchen Dritter frei. Die
Verkehrssicherheit (insbesondere Reinigungs- und Streupflicht) der Zuwege
obliegt für die Dauer der Veranstaltung dem jeweiligen Benutzer.
16.
Der Benutzer haftet für alle Schäden, die im Rahmen der
Benutzung am Gebäude oder Gebäudeteilen,
an den Einrichtungen und Geräten entstehen, auch soweit derartige
Schäden durch Dritte verursacht werden. Geld und sonstige Wertgegenstände
dürfen weder während noch nach Schluss der Veranstaltung ohne angemessene
Aufsicht im Heimathaus verbleiben.
17.
Bei der Schlüsselübergabe durch den Hausverwalter oder
seinem Vertreter ist die Benutzungsgebühr vorab zu entrichten. Außerdem ist
eine Kaution von 50,00 € zu hinterlegen. Diese Kaution bekommt der Benutzer
nach Abnahme der Räumlichkeiten und Rückgabe der Schlüssel durch den
Hausverwalter zurück.
- Die Benutzer haben durch ihre Unterschrift
unter die Benutzungsordnung zu bestätigen, dass sie auf alle ihre
Verpflichtungen, insbesondere zu den Öffnungszeiten und der Lärmbelästigung
hingewiesen worden sind, sowie die Benutzungsordnung gelesen haben und dass sie
diesen Verpflichtungen nachkommen werden.
19.
Die Überlassung der Räume kann versagt werden, wenn
a)
die geplante Veranstaltung mit dem Zweck des Heimathauses
nicht zu vereinbaren ist oder
b)
wiederholt gegen eine Bestimmung der Benutzungs - und
Entgeltordnung verstoßen wurde.
- Die Benutzungsordnung
tritt am 01. November 2005 in Kraft.